26. Juni 2019

Was muss ich über Nutzungsrechte wissen um rechtssicher zu sein?

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Was sind Nutzungsrechte?

Nutzungsrechte regeln, wie Sie ein für Sie erstelltes Werk nutzen dürfen. Ohne eine korrekte Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber bewegen Sie sich auf rechtlich unsicherem Boden.

Alles was Sie wissen müssen um Ihr Werk, eine Illustration zum Beispiel, rechtssicher nutzen zu können, lesen sie kurz zusammengefasst und leicht verständlich hier...

Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht

Urheber im Sinne des Urheberrechts ist jemand, der ein Werk schafft (in Literatur, Kunst, Musik etc.), das eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. 

Hierzu muss ein gewisses Maß an Individualität erreicht sein. Offiziell wird von der Schöpfungshöhe oder Gestaltungshöhe gesprochen.

Ein Smiley das mit einer Tastatur getippt wird stellt keine solche geistige Schöpfung dar. Ein handgezeichnetes Smiley kann diese Höhe aber möglicherweise bereits erreichen. 

Dem Urheber entsteht durch seine Schöpfung das Urheberrecht. Dieses kann nicht veräußert werden. Sie können es dem Urheber also für kein Geld der Welt abkaufen. Trotzdem können Sie natürlich ein Bild (wie zum Beispiel eine Malerei) kaufen und besitzen. 

Auch das Recht zur Nutzung, und sogar ausschließlichen Nutzung, können Sie sich sichern. Dies nennt man dann Nutzungsrecht. Im Zusammenhang mit der Verwendung von Illustration geht es daher immer um den Erwerb von Nutzungsrechten.

Vertrauen ist gut, aber besser ist, Sie lassen sich Ihr Nutzungsrecht schriftlich festhalten. Photo by Bernard Hermant on Unsplash

Und was bedeutet Copyright?

Der manchmal synonym zum Begriff Urheberrecht verwendete Begriff Copyright ist in Deutschland für den urheberrechtlichen Schutz ohne Bedeutung. Ob ein Werk gemäß Urheberrecht geschützt ist, richtet sich alleine nach den gesetzlichen Vorgaben (siehe Schöpfungshöhe weiter oben).

Ein Werk muss also im öffentlichen Raum nicht mit dem Copyright Symbol versehen werden, um geschützt zu sein. Und es macht aus einem nicht schutzfähigen Werk auch kein geschütztes Werk.

Der Begriff Copyright wird eher umgangssprachlich genutzt und das Copyrightzeichen © wird wie ein Icon verwendet um zu signalisieren, dass ein Werk geschützt ist.

Warum brauche ich ein Nutzungsrecht?

Wenn Ihnen ein Nutzungsrecht nicht korrekt übertragen wurde, dürfen Sie streng genommen ein Werk nicht nutzen. Natürlich kann die Nutzung eines Werkes von Anfang an die Absicht sein zwischen Ihnen als Kunde und dem Urheber eines Werkes.

Doch damit Sie im Zweifelsfall auch belegen können, dass Sie nutzen dürfen, sollten Sie sich dieses Nutzungsrecht in jedem Fall schriftlich festhalten lassen.

In Streitfällen entscheiden zuletzt Gerichte darüber, ob und wie ein Werk genutzt werden darf.

Was passiert wenn ich meine Illustration ohne Nutzungsrechte verwende?

Wenn ein Illustrator die Nutzungsrechte nicht korrekt eingeräumt hat passiert in vielen Fällen nichts weiter. Der Illustrator weiß ja, dass Sie die Illustration beauftragt haben, um diese anschließend zu nutzen. Doch rechtssicher handeln sie damit nicht. 

Ein Beispiel

Mündlich hatten sie vielleicht die Verwendung in einer Broschüre vereinbart. Dann entdeckt der Illustrator die Illustration aber auch auf Ihrer Webseite. Sie waren sicher, dass auch diese Nutzung möglich ist. Der Illustrator aber möchte nun eine nachträgliche Vergütung auch für diese Nutzung.

Hat der Illustrator die eingeräumten Nutzungsrechte gar nicht benannt oder nur pauschal vermerkt "inklusive Nutzungsrecht" können Sie nicht eindeutig belegen, wofür Sie die Illustration genau nutzen dürfen.

Wenn Sie sich nicht einigen können, landet die Sache im ungünstigsten Fall schließlich vor Gericht.

Wie teuer kann das werden?

Wie teuer eine Nutzung dann wird kommt auf verschiedene Faktoren an. Insbesondere zwei Punkte sind wesentlich.

1. Wie hoch war die ursprüngliche Vergütung?

Bei einer kleineren Vergütung zur Erstellung des Werks wird die zu errechnende Vergütung für weitere Nutzungen ebenfalls nicht so hoch ausfallen.

2. Wie nutzen Sie das Werk und was ist die "angemessene Vergütung"?

Dieser sehr frei interpretierbare Begriff findet sich im Urheberrechtsgesetz. Er sorgt dafür, dass ein Urheber eine Vergütung erstreiten kann, die sich an typischerweise für diese Nutzung üblichen Vergütungen orientiert.

Finden sich keine üblichen Vergütungen, gibt die ursprüngliche Vergütung einen Anhaltspunkt zur Berechnung. Ergänzend kann auch der Umsatz oder Gewinn in eine Beurteilung mit einfliessen.

Die "Angemessene Vergütung" im Urheberrechtsgesetz

"Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart."

Den kurzen Absatz des Gesetzestextes finden Sie hier.

Drei beispielhafte Gerichtsurteile

Drei Beispiele aus der jüngeren Rechtsgeschichte zeigen, wie Gerichte das Urheberrechtsgesetz auslegen und zu welchen Urteilen sie hierbei kommen...

Der Geburtstagszug (Kinderspielzeug)

In einem 10-jährigen Rechtsstreit (mehr dazu auf Wikipedia) klagte eine Spieledesignerin um die Anerkennung ihrer Urheberrechte und auf angemessene Vergütung für zwei von ihr entworfene Holzspielzeuge.

Ursprünglich hatte die Designerin eine geringe pauschale Vergütung erhalten, die jedoch, wie später gerichtlich entschieden wurde, in keinem Verhältnis zu den über Jahre hohen Verkaufszahlen stand. 

Voraussetzung war aber, dass das Design zunächst als künstlerische bzw. urheberrechtlich relevante Leistung eingestuft wird. Der Bundesgerichtshof entschied schließlich in ihrem Sinne, dass Werke der angewandten Kunst nicht anders zu beurteilen seien als Werke der freien Kunst.

Der Rechtsstreit um die angemessene Vergütung endete daher für sie erfolgreich mit einem Vergleich.

Die Designerin klagte auf angemessene Vergütung für das von ihr entworfene Holzspielzeug. Symbolbild: Photo by Michael Bergmann on Unsplash

Burgerkette Hans im Glück (Interior Design)

Für die Burgerkette Hans in Glück, die deutschlandweit Restaurants betreibt, hatte eine Innenarchitektin ein besonderes Raumdesignkonzept erstellt (mit raumhohen Birkenstämmen etc.).

Als Vergütung für das Design des ersten Restaurants erhielt sie 10.000 Euro. Für jede weitere Filiale, so die Designerin, war eine weitere Vergütung vereinbart. Ein Vertrag hierüber wurde allerdings nicht geschlossen.

Vor dem Oberlandesgericht München wurde schließlich ein Vergleich erzielt und die Designerin erhielt 120.000 Euro. (Weitere Infos in diesem Blogartikel.)

Für ihr Raumdesign eines Burger-Restaurants erhielt die Designerin schließlich 120.000 € Symbolbild: Photo by Artur Tumasjan on Unsplash

Vorspann zur Krimiserie Tatort

Auch die Grafikerin des kultigen Tatort-Vorspanns klagte auf angemessene Vergütung. Aber auch hier musste zunächst festgestellt werden, ob der von ihr erstellte Vorspann ein eigenständiges Werk darstellt.

Letztlich aber wurde entschieden der Vorspann sei nur kennzeichnend und von untergeordneter Bedeutung. Die Zuschauer würden den Tatort nicht wegen des Vorspanns sehen sondern wegen des darauf folgenden Inhalts. (Weitere Infos finden Sie bei Interesse in diesem Artikel.)

Zwei Lehren für Sie aus diesen Gerichtsurteilen

  • Die Möglichkeit für Urheber, auf angemessene Vergütung zu klagen, kann durch keinerlei Kniff oder Vertrag ausgehebelt werden. Der entsprechende Paragraph, auch Bestseller-Paragraph genannt, wurde konzipiert, um Urheber auch nachträglich angemessen beteiligen zu können.
  • Konkret handeln können Sie aber, indem Sie sich Ihr Nutzungsrecht gemäß Ihren Bedürfnissen vor Auftragsbeginn und in Ihrer Rechnung schriftlich festhalten lassen.

Wie werden Nutzungsrechte berechnet?

Die Berechnungsmethode der Design-Verbände

Die offizielle Berechnungsmethode zum Berechnen von Designleistungen, wozu auch Illustration gehört, verwendet die sogenannten Nutzungsfaktoren. Die vier maßgeblichen Fragen hierbei sind:

  • Exklusive Nutzung?
  • Nutzungsgebiet?
  • Nutzungsdauer?
  • Nutzung in welchem Umfang?

Je nach Methode können auch abweichende Faktoren und kleinteiligere Unterscheidungen verwendet zum Einsatz kommen. Das Prinzip hier ist jedoch immer gleich. Der Grundpreis ist hier die Werkvergütung, also die reine Vergütung für den Aufwand des Designers. Jede einzelne Nutzung wird dann mit einem Faktor bewertet. 

Die Faktoren gemäß AGD (Allianz deutscher Designer)

  • Nicht exklusiv 0,2 / exklusiv 1,0
  • Nutzung regional 0,1 / national 0,3 / europaweit 1,0 / weltweit 2,5
  • Dauer 1 Jahr 0,1 / 5 Jahre 0,3 / 10 Jahre 0,5 / unbegrenzt 1,5
  • Umfang gering 0,1 / mittel 0,3 / groß 0,7 / umfangreich 1,0

Beispiel

Für eine nicht exklusive deutschlandweite Nutzung für 5 Jahre in geringem Umfang ergibt sich der gemeinsame Faktor 0,9. Die Gesamtvergütung ergibt sich also aus der Werkvergütung, zum Beispiel 1000 Euro und der Nutzungsvergütung von in diesem Fall 900 Euro. Insgesamt also 1900 Euro.

1.000 € Werkvergütung + Werkvergütung x Nutzungsfaktor 0,9 = 1.900 €

(Die Definition des Nutzungsumfangs, das kann die Anzahl von Medien oder auch die Höhe der Auflage sein, ist leider etwas diffus und daher nicht immer ganz klar zu bestimmen.)

Die freie Berechnung

In der Praxis ist es allerdings so, dass sehr viele Designer von dieser Berechnungsmethode abweichen. Einige entscheiden einfach nach Bauchgefühl und arbeiten flexibel mit den Faktoren, je nach Auftrag und Kunde. Und andere lassen das Thema ganz unter den Tisch fallen.

Ihnen als Kunde kann daraus allerdings ein großer Nachteil entstehen. Dann nämlich, wenn aus einem etwas nachlässigen Umgang heraus die Nutzungsrechte nicht korrekt eingeräumt werden.

Wie werden Nutzungsrechte richtig und rechtssicher eingeräumt?

Wichtig ist nur, dass Sie die Einräumung der Nutzungsrechte schriftlich erhalten. Im Normalfall erfolgt das in Angebot und Rechnung.

Auch wenn Sie die Einräumung von Nutzungsrechten mit einer E-Mail belegen können, sollte dies im Grunde als Beleg ausreichen. Da allerdings E-Mails oft unter und verloren gehen, sollten Sie auf diese Methode zur Archivierung besser nicht setzen.

Ein Angebot wird schon eher archiviert, mindestens aber die Rechnung. Daher sollte gerade hier Ihr Nutzungsrecht im Detail festgehalten sein. 

Diese zwei Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Zwei Fehler können Ihnen nachträglich viel Ärger bescheren. Zum einen natürlich, wenn die Einräumung von Nutzungsrechten gar nicht erfolgt. So kann angezweifelt werden, dass Sie das Werk überhaupt nutzen dürfen. Dies kann deshalb plausibel erscheinen, da viele Entwürfe nur intern verwendet und schließlich verworfen werden.

Problematisch ist aber auch eine ganz pauschale Einräumung von Nutzungsrechten in einer Rechnung. Etwa in dieser Form: "Erstellung von Illustration XY inklusive Nutzungsrechte: X Euro"

Diese Formulierung kann ebenfalls ganz schnell dazu führen, dass Uneinigkeit darüber herrscht, welche Nutzungsrechte dies genau sind. Sie könnten argumentieren, dass Sie damit alle Nutzungsrechte erhalten haben, während ihr Gegenüber argumentiert, dass nur die naheliegendsten Nutzungsrechte gemeint waren.

Wie machen wir das mit den Nutzungsrechten?

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt bei uns immer schriftlich in der Abschlussrechnung und bietet Ihnen absolute Rechtssicherheit.

Ansonsten dürfen Sie sich bei uns auf einen sehr klaren und unkomplizierten Umgang mit dem Thema Nutzungsrechte und Vergütung freuen...

Wie erreiche ich die besten Ergebnisse mit meinem Illustrator?


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